|
Aufgrunddessen, dass es in beiden Geschoßen eine bündig mit L abschließende Außenwand gibt, kann das als Hinweis für eine Fassadensituation in dieser Bauphase gesehen werden. Dass durch das Übereinanderlegen der transparenten Bestandspläne von Erd- und 1. Obergeschoß festgestellt werden konnte, dass die äußeren Begrenzungslinien dieser Wand bündig übereinanderliegen, muss fast zwangsläufig so sein und kann nicht als Indiz gewertet werden.
Ein Putzfenster im 1. Obergeschoß hingegen liefert aufgrund einer Baunaht den eindeutigen Nachweis für den nachträglichen Zubau an L.
|