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Ein Zitat, bei Franz Hollwögers „Das Ausseer Land“ auf Seite 74 angeführt, lautet folgendermaßen:
„Am 13. und 14. Dezember 1511 weilte Kaiser Maximilian I. selbst in Aussee und der Wappenstein mit dem Reichsadler über dem Haustor des Kammerhofes erinnert daran. Ein Menschenalter später, 1546, bezeugte der Maler Kaspar Plankensteiner (Nr. 13, Malergarten) in einem Grenzstreit zwischen Kammerhof und Freihaus:
„... Als das große Haus (Nr. 2), darin jetzund die Frau Praunfalkin wohnt, vordem Wilpold Storch zugehört, da sei ein kleines Wurzgartl zwischen diesem Haus und dem Amts-Wurzgarten bestanden. Das hat auch zu den Storchen Haus gehört. Als der Kaiser Maximilian, löblicher Gedächtnis vor 35 Jahren hie gewest und in demselben Haus gegessen, hat er zum Storchen gesagt: ,Starl, Starl, Dein Haus ist viel zu nieder. Wir müssen und wollen Dir aus dem Amt zu höherer Erbauung desselben eine Hilfe und Darstreckung geben!‘ Auf solche gnädige Zusage hat der Storch das Haus nit in die Höh, sondern weil es auch eng gewesen zur Erweiterung desselben auf seinem eigenen Grund oder Wurzgarten gegenüber dem Amtshaus ein Türmlein erbauen und aufmauern lassen und mit demselben hat als der Grund gar eingefangen der Storch nit mehr noch davon gehabt, dass er immer zwischen der Planken und seinem Haus hat auf- und abgehen mögen und das kaum, und wird derselbig Fleck ungefähr auf einen halben Mannschritt oder ein wenig mehr geschätzt.“
Der Streit ging um die Grenzsteine, die Christoph von Praunfalk zwischen seinem und dem Amtsgarten hatte aufrichten lassen.“
Aussee war Anfang des 16. Jahrhunderts einer jener privilegierten Orte, die durch das Salz zu Wohlstand kamen. Die umfangreichsten Umbaumaßnahmen am Hofer-Haus datieren auch in diese Zeit. In der zitierten Aussage Maximilian I von 1511 ist die Rede von einer Gebäudeerweiterung auf eigenem Grund; Eigentümer war zu dieser Zeit die Familie Storch. Wilpold Storch übte das Amt des Verwesers (neben Herzheimer) von 1499 bis 1514 aus; danach folgte Ulrich Storch (wahrscheinlich Bruder), der von 1519 bis 1523 sogar erster Verweser wird. Wenn man nun versucht, diese in der Abb. 26 mit violett markierten Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen zu datieren, so würde man zunächst die mögliche Zeitspanne von 1511 bis 1514 eingrenzen. Theoretisch möglicher Zeitraum ist aber bis 1533, das Jahr als das Haus von Familie Storch an Christoph von Praunfalk (seit 1523 erster Verweser) verkauft wurde.
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Eine Schlussfolgerung außer der oben zitierten Textstelle könnte bedeuten, daß das Haus, welches „nit in die Höh“, sondern mit einem „Türmlein“ erweitert wurde, mit jenem Bauteil erweitert wurde, der zu Beginn mit dem Buchstaben „S“ gekennzeichnet wurde. Tatsächlich belegen Befunde, dass Bauteil S angebaut wurde und im Zuge dessen wahrscheinlich auch die Fassade des bis jetzt zweigeschossigen Objektes erneuert wurde. Um die Verständlichkeit der folgenden Beschreibungen zu erleichtern, sollten begleitend die Baualterspläne gelesen werden.
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BAUTEIL S
Zwei Befunde bestätigen den nachträglichen Anbau von S an L: Einerseits zeigt ein Putzfenster aufgrund einer Baunaht, dass die nördliche Begrenzungswand von S stumpf an L anstößt, somit also angebaut wurde. Andererseits, und das ist augenscheinlich feststellbar, ist das Fußbodenniveau in S ca. auf 0.00, während L auf ca. -0.40 liegt. Auch das kann als Indiz für eine spätere Errichtung von S herangezogen werden.
Dieser Bauteil charakterisiert sich über seine Gewölbekonstruktion, mit dem mittig im Raum positionierten Säulenstumpf, auf den die Gewölbegrate zulaufen. Bei einer Begehung bekommt man den Eindruck, als würde man sich in einem Objekt befinden, das für sich steht, auch weil es getrennt vom Hauptgebäude eine eigene Erschließung hat. Ein Putzfenster im EG, also direkt unter einer Stichkappe, widerlegt die Vermutung, dass es hier einmal einen Durchgang zwischen den Bauteilen L und S gegeben haben könnte. Die beiden vergitterten Fensteröffnungen in S, die den Raum nur unzureichend belichten und der mittige Säulenstumpf machen eine Nutzung für Wohnzwecke ausgeschlossen.
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Viel naheliegender ist es, hier einen Wirtschaftsraum zu vermuten, der die Vorzüge eines Lagerraumes wie Kühle und Dunkelheit zu bieten hat. Die eigenwillig anmutende und zugleich maßgeschneiderte Gewölbekonstruktion drückt aus, dass hier mit Zwängen beim Konstruktionsvorgang umgegangen werden musste, galt es doch einen stufenlosen Fußbodenübergang im 1. Obergeschoß zu gewährleisten.
Zur Verfügung stand eine Geschoßhöhe von 3.32m. Für die Errichtung der direkt darüber befindlichen Gewölbetonne im 1. Obergeschoß, also über dem gleichen Grundriss wurden immerhin 4.12m Geschoßhöhe benötigt. Vielleicht hätte man sich im Erdgeschoß auch für die Errichtung einer Gewölbetonne entschieden, hätte man die entsprechende Konstruktionshöhe zur Verfügung gehabt. So ergibt sich also diese typologisch nicht einordenbare Gewölbeform, die den Vorteil hat, aufgrund ihrer Beschaffenheit hohe Lasten aus dem 1. Obergeschoß ableiten zu können. Die Anordnung der Stichkappen dürfte funktional begründbar sein. Interessant ist auch der Umstand, dass das Mauerwerk in S in Material und Bearbeitungstechnik das qualitativ hochwertigste im Gebäude ist.
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