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Im Erdgeschoß/Bauteil A gibt es aufgrund stark unterschiedlicher Mauerstärken in der Außenwand einen eindeutigen Hinweis, dass es einen Zubau an den mittlerweile überwölbten Vorraum von Bauteil A gegeben haben muss.
FASSADENANALYSE
Es gilt zu klären, wie umfangreich die Baumaßnahmen in der Phase 6A waren; ob sie ein- oder zweigeschossig waren:
Mithilfe der transparenten Bestandspläne konnte auch in diesem Bereich der Außenwand Gewissheit erlangt werden, ob es hier einmal eine Fassadensituation gab oder nicht. Durch das Übereinanderlegen der Pläne von 1. und 2. Obergeschoß zeichnet sich aufgrund der bündig übereinanderliegenden, äußeren Fassadenbegrenzungslinien eindeutig eine Fassadensituation ab; vgl. mit Phase 7. Eine Zweigeschossigkeit des in der Abb. oben hellgrün dargestellten Anbaues in dieser Phase kann also ausgeschlossen werden.
Die nachweislich regelmäßige Teilung der Ostfassade mit Fenstern, dargestellt in der Abb. oben, ist ebenfalls Indiz für die Eingeschossigkeit des violett dargestellten Anbaues.
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