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Bauphase 7

Als Bauphase 7 wird jener Zeitraum beschrieben, in dem die Aufstockung zum dreigeschossigen Objekt erfolgte.

Indizien an der Südfassade, die für eine Aufstockung sprechen, sind in Phase 5 beschrieben. Indizien, die im Innenbereich darauf hindeuten sind u. a. die zwei prunkvollen steinernen Türgewände (siehe Abb. unten links und mitte) und die Deckenstuckornamentik (siehe Abb. unten rechts), weil sie aufgrund ihrer Ausgestaltung auf einen jüngeren Errichtungszeitpunkt des 2. Obergeschoßes hindeuten. Der Versuch, die Aufstockung aufgrund dieser Ausstattungselemente jedoch zeitlich eingrenzen zu wollen, würde insofern nicht korrekt sein, weil Herstellungsdatum und Einbaudatum keinesfalls ident sein müssen. Die Deckenstuckornamentik ist eine Zutat des 18./19. Jh. Die beiden Türgewände sind in Material und Bearbeitung mit denen des Kammerhofes vergleichbar. Die dort eingebauten Fenster- und Türstöcke wurden, nachdem sie im 16. Jh. bestellt wurden, im Hof zwischengelagert, um schlussendlich 1624 eingebaut zu werden. Diese Aussage bezieht sich auf das bis jetzt unveröffentlichte Werk Naschenwengs „Hallinger und Salzamtsverweser in Bad Aussee“. An dieser Stelle soll erwähnt sein, dass ebenfalls gem. Angabe des Historiker Naschenwengs, die Aufstockung zum dreigeschossigen Kammerhof Mitte des 17. Jahrhunderts erfolgte. Als grobe Hilfestellung für eine zeitliche Eingrenzung der Aufstockung des Hofer-Hauses dienen lediglich historische Abbildungen aus dem Kammerhof und der Barbara-Kapelle im Steinbergmuseum Altaussee (vgl. Abb. in > Bauphase 8A).

 

Die Entwicklung des Gebäudekomplexes bis zum 1. Obergeschoß war den jeweils erforderlichen Nutzeransprüchen angepasst und zielte sicherlich nicht auf eine Aufstockung zum dreigeschossigen Gebäude ab. Dennoch sei hier in Form einer Skizze die Fußbodensituation des heute bestehenden 2. Obergeschoßes dargestellt. Die zum Teil großen Niveausprünge unterstreichen noch einmal, dass das Hofer-Haus zuerst zweigeschossig dagestanden hat, bevor es zum dreigeschossigen Gebäudekomplex aufgestockt wurde.

MAUERDETAIL IN L-R / 1. OBERGESCHOSS

Die in der Abb. rechts dargestellte Wand im Treppenaustrittsbereich/1. Obergeschoß, wurde in dieser Phase aus statischen Gründen im Zuge der Aufstockung eingezogen. Eine Rückversicherung durch die schon mehrmals beschriebene Vorgangsweise der Plananalyse ergab, dass die außenseitigen Begrenzungslinien dieser Mauer und der darunterliegenden Mauer im Erdgeschoß aus Phase 4 nicht übereinanderliegen, somit hier auch nie eine Fassadensituation vorgelegen haben kann. Es kann davon ausgegangen werden, daß diese Mauer zum Errichtungszeitpunkt entsprechend den roten Linien ausgesehen hat. Wahrscheinlich wollte man sich trotz der statischen Notwendigkeit die Offenheit des Verbindungsraumes L-R im 1. Obergeschoß nicht verbauen.