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BESTANDTEIL DER AUSSEER SALZGESCHICHTE
Das Hofer-Haus, in Hollwögers „Ausseer Land“ auch als Freihaus Nr. 2. bezeichnet, stellt neben dem benachbarten Kammerhof, der als Amtsgebäude der Salzverweser in Verwendung war, das zweitbedeutendste Profangebäude Bad Aussees dar. Es diente als „adelige Behausung“ für einige Salzverweser und kann somit als historisches Zeugnis für deren Wohn- und Lebensgewohnheiten betrachtet werden. Beide Gebäude stellen ein Ensemble dar, das als wesentlicher Bestandteil der Ausseer Salzgeschichte zu sehen ist. Man kann davon ausgehen, daß es in Europa nur wenige historische Vergleichsbeispiele für Amtsgebäude und Wohnsitz von Salzverwesern in diesen Einzelerscheinungen und vor allem in diesem lokalen und funktionalen Zusammenhang gibt, weshalb man auch von einer Wertvorstellung mit überregionaler Bedeutung sprechen kann. Nicht zu vergessen im Zusammenhang mit der Ausseer Salzgeschichte ist die Bedeutung des bzw. der Gebäude für Geschichte und Identität der Ausseer Bevölkerung.
HISTORISCH GEWACHSENE GEBÄUDESUBSTANZ
Das Hofer-Haus stellt ein schönes Beispiel für das historische Wachsen einer Gebäudesubstanz dar, was dazu veranlasst, hier von einem Gebäudekomplex zu sprechen, der keiner Typologie zugeordnet werden kann. Fred Kaspar schreibt in seinem Aufsatz „Das mittelalterliche Haus als öffentlicher und privater Raum“ über die Tendenzen in den städtischen Bebauungen im Zeitraum des 15. bis zum 17. Jahrhundert. Obwohl das Bad Aussee dieser Zeit nicht unbedingt als städtisch bezeichnet werden kann, gibt es einige interessante Aspekte, die auch auf das Aussee dieser Zeit zutreffen könnten: Eine grundsätzliche Erkenntnis ist, daß sich die Einheitlichkeit der städtischen Bebauung im zunehmenden Maße im Laufe des 15. Jahrhunderts verlor und dann seit dem frühen 16. Jahrhundert auf breiter Basis abgelöst wird, um bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts eher dem Gegenteil Platz zu machen. Dominant ist nun eher das Bestreben, im Einzelfall insbesondere in der äußeren Erscheinung originelle, ungewöhnliche Bauten zu errichten, die den Bauherren in seiner eigenwilligen Person zum Ausdruck bringen, wie es durch Inschriften, Wappen, Bemalungen und anderes unterstützt werden konnte. Das Hoferhaus stellt als Gebäudekomplex, und auch mit seiner künstlerischen Ausgestaltung, den inneren und äußeren Fresken, ein Beispiel dafür dar und beurkundet damit auch dieses weithin bekannte Phänomen. Gerade an den zu allen Zeiten der Herstellung recht aufwendig gewesenen Häusern wird deutlich, welchen Wert ihm der einzelne für sich als Person beigemessen hat und in welchem Maße er darüber hinaus in dem von ihm errichteten Haus die Möglichkeit sah, sich mit und in dem Bau als Person zu verwirklichen, ein Erinnerungsmal zu setzen; siehe Christoph von Praunfalk.
SCHLUSSFOLGERUNG
Unter Berücksichtigung aller oben angeführten Sichtweisen ist es unabdingbar, bei einem Neunutzungskonzept auf höchstmögliche Substanzerhaltung zu achten. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, dieses weitestgehend authentische Baudenkmal, das als Zeugnis der nicht mehr existenten Institution „Salzverweser“ gesehen werden kann, mit einer substanzschonenden, der alten Nutzung verwandten Neunutzung zu „füllen“ und damit am Leben zu halten.
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PLANDOKUMENTE ZUR WERTANALYSE (PDF):
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